Detektivkosten
DETEKTEI S&D ist ein Dienstleister.
Üblich im Dienstleistungsgewerbe ist, das die erbrachte
Leistung nach der dafür aufgewendeten Zeit abgerechnet wird.
Detektei S&D rechnet nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und den gefahrenen Kilometern der einzelnen Sachbearbeiters ab.
Das wird Ihnen von der Detektei S&D in der Abschlussrechnung
und sowie im Tätigkeitsbericht ausgewiesen.
„Ein Detektiv ist als außergerichtlichtliche Parteiaufwendung auch erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war, § 91, Abs. 1, Satz 1 ZPO. „
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