Detektivkosten

 

DETEKTEI S&D ist ein Dienstleister.

Üblich im Dienstleistungsgewerbe ist, das die erbrachte Leistung nach der dafür aufgewendeten Zeit abgerechnet wird.

Detektei S&D rechnet nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und den gefahrenen Kilometern der einzelnen Sachbearbeiters ab.

Das wird Ihnen von der Detektei S&D in der Abschlussrechnung und sowie im Tätigkeitsbericht ausgewiesen.

„Ein Detektiv ist als außergerichtlichtliche Parteiaufwendung auch erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war, § 91, Abs. 1, Satz 1 ZPO. „

 

RUFEN SIE UNS AN ! Auch wenn Sie Anderen misstrauen - haben Sie Vertrauen in UNS! Wir wollen ihnen helfen!

 

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V ERTRAUEN SIE UNS!

 

 

Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon, wir sind jeder Zeit erreichbar. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos.

 

 

 

Wir sind Mitglied im Verband:

Bund Internationaler Detektive B.I.D.

World Association of Detectives W.A.D.