: : : Urteile : : :

Weist ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nach, dass dieser eine Krankheit hinausgezögert hat, so hat er Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten, die zur Aufklärung der Angelegenheit aufgewendet wurden
LAG Hamm (17 Sa 1636/87 )

Detektivkosten zur Ermittlung einen sonst nicht nachweisbaren schwer- wiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart ( AZ: 8 WF 96 / 88 )

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektivbüro die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird
BAG 17.09.98 ( 8 AZR 5/97 )

Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über die Maßnahme informieren.
BAG ( AZ 1ABR 26/90 )

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Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsver- teidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt, und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhalts- pflichtigen vorteilhaft verändern kann.
OLG Schleswig (15 WF 218/91

Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
BAG ( AZ R 116/86 )

 

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