Weist ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter nach, dass dieser
eine Krankheit hinausgezögert hat, so hat er Anspruch auf Ersatz
der Detektivkosten, die zur Aufklärung der Angelegenheit aufgewendet
wurden
LAG Hamm (17 Sa 1636/87 )
Detektivkosten zur Ermittlung einen sonst nicht nachweisbaren
schwer- wiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt
erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart ( AZ: 8 WF 96 / 88 )
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden
eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der
Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer
einem Detektivbüro die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt
und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung
überführt wird
BAG 17.09.98 ( 8 AZR 5/97 )
Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung
den Betriebsrat nicht über die Maßnahme informieren.
BAG ( AZ 1ABR 26/90 )
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Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten
zur zweckentsprechenden Rechtsver- teidigung notwendige Aufwendungen,
wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv
seine Arbeitsstelle ermittelt, und die von ihm getroffene Feststellung
die prozessuale Stellung des Unterhalts- pflichtigen vorteilhaft verändern
kann.
OLG Schleswig (15 WF 218/91
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn
Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die
Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
BAG ( AZ R 116/86 )

